Antrag: Erfassung von Tätermerkmalen anhand der DNA zulassen

Die AfD hat den Landtag aufgefordert, die Landesregierung zu ersuchen, die Strafprozessordnung zu ändern, damit die Auswertung von Tatort-DNA-Spuren die Fahndung nach äußeren Merkmalen (Augenfarbe, Hautfarbe, Haarfarbe, ethnische Zugehörigkeit,...) ermöglicht. Es darf nicht sein, dass z.B. die ethnische Zugehörigkeit eines Täters, basierend auf hinterlassener DNA, nicht ausgewertet werden darf.

2019-01-05T03:01:21+01:0012.01.2017|Inneres, Pressemitteilungen|