Carola Wolle: Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel unwirksam
„Was die Landesregierung nicht kann - kann ein Gericht“. Mit diesen Worten hat die wirtschaftspolitische Fraktionssprecherin Carola Wolle die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg gewürdigt, die coronabedingte Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel für unwirksam zu erklären. Die Richtgröße von 20 Quadratmeter Verkaufsfläche je Person im Laden ist damit vorläufig außer Vollzug gesetzt.